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1110 Januar 9.

Peter, achter Bischof von Breslau (vgl. darüber Stenzel im Jahresb. d. schles. Ges. 1839, S. 192), weiht die von Peter Wlast, Grafen von Schlesien und dessen Brüdern gestiftete Sandkirche und bestätigt ihre Besitzungen, darunter die Sandinsel mit Fleischbank, Kretscham- u. a. Rechten. Anführung in einer Urkunde Heinrichs I. vom 10. Mai 1209. (Jahresb. d. schles. Ges. 1840, S. 121.) Gegen die Echtheit der uns nicht im Original erhaltenen Urkunde hat Mosbach (Zeitschr. V. 146-48) gewichtige Bedenken vorgebracht, dass nämlich Herzog Heinrich den Peter Wlast als einen seiner Vorgänger und mit der fast unglaublich klingenden Bezeichnung comes Silesie (ich möchte an der Bezeichnung nicht so argen Anstoss nehmen, cancellarius Slezie, venator Slezie kommen im XIII. Jahrh. mehrfach vor) und endlich unter dem erst in späterer Zeit entstandenen Namen Wlast aufführt, und ausserdem ist auch die Angabe, dass die damals geweihte Kirche die Sandkirche gewesen sei, vollständig unhaltbar, vergl. u. z. d. J. 1148 u. 49. Wenn überhaupt Bischof Peter damals Kloster und Kirche der Augustiner weihte, so könnte dies nur in Gorkau geschehen sein. Die weiteren Anführungen darüber, welche das Gr. abb. S. M. p. 162 aus Prozessschriften eines in der Mitte des XIV. Jahrh. schwebenden Streites beibringt, sind in allen Einzelheiten (bis auf das Jahr und Datum, welches, wenn auch nicht erwiesen, so doch wenigstens möglich ist), durchaus unglaubwürdig und allem sonst Bekannten widersprechend. Sie zeigen nur, wie sehr getrübt schon in dieser Zeit die Kunde über die älteste Geschichte des Klosters gewesen sein muss.

Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.